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BGH, 23.10.2019 - 1 StR 437/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.12.2009 - 5 StR 459/09
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung …
Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 1 StR 437/19
Der Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt des ersten Urteils (21. Februar 2017) ist auch dann maßgeblich, wenn - wie hier - die zur Bewährung ausgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe erlassen ist (BGH, Urteile vom 9. Dezember 2009 - 5 StR 459/09 Rn. 2 …und vom 18. März 1982 - 4 StR 636/81 Rn. 21). - BGH, 04.11.2009 - 2 StR 434/09
Revision wegen unterbliebener Überprüfung der Unterbringung in einer …
Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 1 StR 437/19
Denn der Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts hinsichtlich der unterbliebenen Gesamtstrafenbildung wirkt zu Lasten und nicht zu Gunsten des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (vgl. zur Möglichkeit einer Verwerfung der Revision eines Angeklagten durch Beschluss trotz Aufhebungsantrags des Generalbundesanwalts wegen unterbliebener Anordnung der Unterbringung nach § 64 StGB: BGH, Beschluss vom 4. November 2009 - 2 StR 434/09 mwN). - BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus vor und nach der verurteilten Tat …
Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 1 StR 437/19
Der Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt des ersten Urteils (21. Februar 2017) ist auch dann maßgeblich, wenn - wie hier - die zur Bewährung ausgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe erlassen ist (…BGH, Urteile vom 9. Dezember 2009 - 5 StR 459/09 Rn. 2 und vom 18. März 1982 - 4 StR 636/81 Rn. 21).