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   BGH, 23.10.2019 - 1 StR 437/19   

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BGH, 23.10.2019 - 1 StR 437/19 (https://dejure.org/2019,42821)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2019 - 1 StR 437/19 (https://dejure.org/2019,42821)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - 1 StR 437/19 (https://dejure.org/2019,42821)
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  • BGH, 09.12.2009 - 5 StR 459/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 1 StR 437/19
    Der Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt des ersten Urteils (21. Februar 2017) ist auch dann maßgeblich, wenn - wie hier - die zur Bewährung ausgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe erlassen ist (BGH, Urteile vom 9. Dezember 2009 - 5 StR 459/09 Rn. 2 und vom 18. März 1982 - 4 StR 636/81 Rn. 21).
  • BGH, 04.11.2009 - 2 StR 434/09

    Revision wegen unterbliebener Überprüfung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 1 StR 437/19
    Denn der Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts hinsichtlich der unterbliebenen Gesamtstrafenbildung wirkt zu Lasten und nicht zu Gunsten des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (vgl. zur Möglichkeit einer Verwerfung der Revision eines Angeklagten durch Beschluss trotz Aufhebungsantrags des Generalbundesanwalts wegen unterbliebener Anordnung der Unterbringung nach § 64 StGB: BGH, Beschluss vom 4. November 2009 - 2 StR 434/09 mwN).
  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus vor und nach der verurteilten Tat

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 1 StR 437/19
    Der Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt des ersten Urteils (21. Februar 2017) ist auch dann maßgeblich, wenn - wie hier - die zur Bewährung ausgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe erlassen ist (BGH, Urteile vom 9. Dezember 2009 - 5 StR 459/09 Rn. 2 und vom 18. März 1982 - 4 StR 636/81 Rn. 21).
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